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Willkommen im Urlaub!
Gastaufnahme - Vertrag
1. Der Gastaufnahmevertrag für die Nichtraucher- *** Ferienwohnung ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und nicht innerhalb 24Std. abgesagt worden ist oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Die Zusage gilt auch als erteilt, wenn die obligatorische 20 % ige Anzahlung gutgeschrieben worden ist; die Restkosten werden bei Bezug fällig.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten oder handelsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter eingesparten Aufwendungen. Bei Ferienwohnungen werden lediglich die Kosten der Endreinigung eingespart.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Für die Rückabwicklung einer Anzahlung wird ein Pauschalbetrag von 10,00 € (sonst nicht anfallende Kosten für erhöhte Aquise, Personal- und Büroeinsatz, doppelte Bank- und Buchungsgebühren etc.) verrechnet.
6. Die Vorschriften (z.B. Widerrufsrecht) für sog. Fernabsatzverträge gelten für die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung und Beförderung nicht (§312b Abs.3 BGB)!
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Osterode am Harz.
8. Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Vertragspartner erfolgen.
9. Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, berührt dies die Geltung der übrigen Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die ihrem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.
Die Auswahl der Wohnungen ist freibleibend.
Haustiere sind bei uns gern willkommen, wenn folgende "Spielregeln" eingehalten werden:
Haustiere dürfen nicht allein in den Wohnungen gelassen werden.
Die Gartenanlagen sind keine Haustier-WC´s.
Sitz- und Liegemöbel sind ausschließlich den zweibeinigen Besuchern vorbehalten.
Haustiere sind auf dem Grundstück, auch in Begleitung von Frauchen oder Herrchen, immer angeleint zu führen.
PS: Der Abschluß einer Reiskostenrücktrittsversicherung wird dringend empfohlen !
Unsere verbindlichen "allgemeinen Geschäftsbedingungen - agb - " können Sie hier downloaden

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Wenn der Wind zunimmt, bauen die einen Mauern, um sich vor dem Wind zu schützen, und die anderen Segelschiffe, um zu neuen Ufern zu gelangen
Die Energie folgt der Aufmerksamkeit









