ab 04. März gilt die 3G-Regel, d. h. jeder Gast muss bei Anreise eine
vollständige Impfdokumentation, einen Genesenennachweis oder einem tagesaktuellen negativen Test (3G-Regel) vorlegen
Als geimpft gelten Personen mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung – dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangen sind.
Für Genesene gilt dies sofort und bereits nach einer Impfung.
Als Genesen im Sinne der Verordnung gilt: Person mit Genesenen-Nachweis, das heißt positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.
Als Getestet gilt eine Person mit dem Nachweis: PCR-Test maximal 48 Stunden gültig, PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig (auch für Personen, die nach ärztlichem Attest nicht geimpft werden dürfen),
Corona-Vorschriften des Landes Niedeersachsen
Warnstufen und Leitindikatoren
ACHTUNG: Für Gäste, die aus einem Rsikogebiet oder einem Virusvariatengebiet anreisen, gelten möglicherweise besondere Regelungen.
Hier werden zB Schnelltests angeboten.
Änderungen und Irrtum vorbeahlten
Die Verordnung vom 12.12.2021 - tritt mit Ablauf des 19. Januar 2022 außer Kraft.
Eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen.
Corona-Warnstufen
Anzahl der Neuinfektionen: 7-Tagesinzidenz auf Basis der RKI-Zahlen
Für uns sind die Werte für den LK Göttigen maßgeblich
Anzahl der Neuinfektionen: 7-Tagesinzidenz auf Basis der RKI-Zahlen
Für uns sind die Werte für den LK Göttigen maßgeblich